
Kontaktaufnahme
Der Erstkontakt, also etwa eine erste E-Mail, die Sie an mich richten, ein Telefonat oder persönliches Gespräch, das Sie mit mir führen, löst für Sie keine Kosten aus. Dieser Kontakt kann aber zur Vereinbarung eines Termins für ein erstes Beratungsgespräch und den damit verbundenen Kosten führen.
Der Erstkontakt gelingt ohne weiteres über das Kontaktformular oder telefonisch.
Erstberatung (Gespräch)
Für eine erstes maximal einstündiges Beratungsgespräch (persönlich oder telefonisch) stelle ich höchstens 226,10 Euro (190,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer) in Rechnung. Ist absehbar, dass die Beratung eine Stunde übersteigen wird, weil etwa umfangreiche Unterlagen gelesen und besprochen werden müssen, dann werde ich mit Ihnen für das erste Beratungsgespräch eine Gebührenvereinbarung treffen, die sich auf einen Stundensatz von 226,10 Euro (190,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer) beziehen wird. In Ausnahmefällen kann auch – unabhängig von der Dauer der Beratung – eine Pauschale für das erste Beratungsgespräch vereinbart werden.
Kosten im Übrigen
Die Kosten meiner Tätigkeit im Übrigen sind vom jeweiligen Auftrag abhängig. Auf der Basis einer ersten fallbezogenen Information kann ich einen voraussichtlichen Kostenrahmen abschätzen und werde das bereits zu Beginn der Beauftragung tun.
Rein beratende Tätigkeit
Eine reine beratende Tätigkeit – hierzu gehört auch die erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos – wird von mir nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet. Dabei berechne ich die Zeitstunde grundsätzlich mit 226,10 Euro (190,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer). Je nach Schwierigkeitsgrad des Falles, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Haftungsrisiko behalte ich mir im Einzelfall aber auch die Vereinbarung eines höheren Stundensatzes vor. Mit dieser Vergütung sind alle notwendigen Arbeiten, insbesondere der Schreibaufwand abgegolten. Sollte dies im Einzelfall anders gehandhabt werden, wird dies ausdrücklich vereinbart.
Außergerichtliche Vertretung
Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung richten sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV). Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach dem Streitwert. Im Einzelfall behalte ich mir vor, über die Höhe der Vergütung eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Gerichtliche Verfahren
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Bitte sprechen Sie mich auf die Kosten des von Ihnen beabsichtigten Verfahrens an.
Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe; Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein diese Kosten aufzubringen, kommt unter gewissen Voraussetzungen die Gewährung von Beratungshilfe (außergerichtliche Tätigkeit) bzw. von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit) in Betracht. Ist eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig, so übernimmt diese die gesetzliche Vergütung eines Anwalts.
Vorschuss
Nach § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bin ich berechtigt einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen. Die abschließende Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Verfahrens.